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The Radio Group GmbH
Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern
Germany

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general terms and conditions (only german)

Für sämtliche Aufträge gelten verbindlich ausschließlich die Geschäftsbedingungen der The Radio Group GmbH. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Aufträge werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende angenommen. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die The Radio Group GMBH verbindlich. Der Auftraggeber kann in einer Frist von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss schriftlich zurücktreten. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Die The Radio Group GMBH behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, die Ausstrahlung - auch einzelner Werbespots - wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität nach einheitlich, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den Sender unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden aus dem Auftrag einzelne Sendungen weitergeführt, so sind diese vom Kunden zu zahlen. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung gemäß der dem Ausstrahlungstermin zu Grunde liegenden aktuellen Preisliste.

Produktions- und sonstige Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es wird die von der The Radio Group GmbH anlässlich der Sendung ermittelte Zeit für die Berechnung des Sekundenpreises der jeweiligen Ausstrahlung zugrunde gelegt.

Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Die Aufträge werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet und monatlich im Voraus erstellt. Sekundenkontingente, die in dem vereinbarten Vertragszeitraum, längstens 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung, nicht vollständig oder nur teilweise vom Auftraggeber zur Ausstrahlung abgerufen wurden, für die die The Radio Group GmbH jedoch Sendezeiten vorrätig gehalten hat, werden nach Ablauf der 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung auf Basis der Vertragskonditionen zur Zahlung fällig. Etwaige, zu diesem Zeitpunkt offen stehende Werbekontingente müssen ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 4 Wochen vollständig zur Ausstrahlung gebracht werden. Sollte dies nach Aufforderung durch die The Radio Group GmbH nicht geschehen, verfallen diese Kontingente ohne weiteren Leistungsanspruch des Auftraggebers.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, spätestens jedoch vor der ersten Ausstrahlung. Bei Zahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum eingehend bei der The Radio Group GmbH oder bei Bankeinzug erhält der Auftraggeber 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Die The Radio Group GmbH behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrags zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto.

Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten - sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können - eine Agenturvergütung. Diese von der The Radio Group GmbH anerkannten Agenturen oder Werbemittler erhalten bei Anlieferung sendefähiger Werbespots eine Vergütung in Höhe von 15% auf die Rechnungsbeträge nach gewährten Rabatten oder Sonderkonditionen vor MwSt. und Skonto. Agenturvergütungen werden gewährt, wenn die Agentur selbst der Auftraggeber ist. Die Weitergabe der Mittlerprovision ganz oder teilweise an den Kunden ist unzulässig. Die Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten oder Abrechnungen an die jeweils gültigen Preislisten zu halten.

Die vereinbarten Sendezeiten werden eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben wird. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam werden. Fällt eine Werbesendung aus Programm - oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt.

Kann die Sendung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, hat der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Fallen ein oder mehrere Sender ganz oder teilweise aus, so hat der Auftraggeber unter Ausschluss weitgehender Ansprüche Anspruch auf Erstattung des anteiligen Grundpreises. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Sendeunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Einzelheiten enthalten die Bestimmungen zur Auftragsabwicklung. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet geliefert oder qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet sind, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt die Gefahr, bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und Sendematerial. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt die The Radio Group GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Für bestätigte Sendeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Ausstrahlung angekündigt werden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden muss. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rabattierung nach der Rabattstaffel erfolgt auf Basis des gebuchten Sekundenvolumens des Angebotes inklusive der übergeordneten Angebotsformen für das Kalenderjahr. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der schriftliche Nachweis einer mehr als 50 % igen Kapitalbeteiligung erfolgt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich realisierten Schaltvolumens verrechnet.

Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die The Radio Group GmbH ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet nach deren Umspielung. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die Sendeunterlagen auf Gefahr des Auftraggebers auf dem Postwege zurückgesandt. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Kaiserslautern.

The Radio Group GmbH
Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern

Kaiserslautern, dem 13. April 2010

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