a.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbemittel fristgerecht auf seine Gefahr zu liefern. Wenn Werbemittel nicht oder falsch zum Einsatz kommen, weil Werbemittel nicht, verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, ist der vereinbarte Preis an die „Radio Group“ zu vergüten.
b.) Dem Auftraggeber stehen in dem unter Ziffer 7. a.) bezeichneten Fall keine Ersatzansprüche zu.
c.) Die „Radio Group“ sichert zu, den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen, wenn Werbemittel unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.
8. Aufbewahrungspflicht
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, Tonträgern und sonstigen Speichermedien endet für die „Radio Group“ mit der Umspielung der angelieferten Werbemittel auf „Radio Group“ eigenen Speichermedien. Sollte ein Werbemittel für einen Werbeauftrag mehr als ein Jahr nicht zum Einsatz kommen, ist die „Radio Group“ berechtigt, das Werbemittel zu löschen.
9. Gewährleistung
a.) Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und der „Radio Group“ etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
b.) Der Auftraggeber hat ferner die ihm durch die „Radio Group“ übermittelte Auftragsbestätigung (vgl. Ziffer 2.) unverzüglich nach Erhalt und unter Berücksichtigung des vorangegangenen Angebots des Auftraggebers auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und der „Radio Group“ etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
c.) Bei nicht vertragsgemäßer Verbreitung, die den Zweck der Werbebotschaft erheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzleistung. Kann mit einer Ersatzleistung der Zweck der Werbebotschaft nicht mehr erreicht werden, so wird dem Auftraggeber, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, der Wert dieser Werbesendung, -bzw. Online-Platzierung gutgeschrieben. Eine nicht vertragsgemäße Ausstrahlung liegt z.B. vor, wenn mehr als 10% der technischen Reichweite, nicht erreicht wurde oder eine Ausstrahlung in verminderter Qualität erfolgte.
d.) Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
e.) Gewährleistungsrechte verjähren nach 12 Monaten.
10. Haftung
a.) Die „Radio Group“ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der „Radio Group“, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b.) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt
11. Rechnungsstellung / Zahlungen / Preisänderungen
a.) Die Berechnung von Werbeaufträgen erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.
b.) Werbeaufträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sofern zwischen Rechnungslegung und dem Tag der ersten Verbreitung ein Zeitraum von weniger als 14 Tagen verbleibt, so sind die Forderungen drei Tage vor der ersten Verbreitung des Werbemittels zur Zahlung fällig. Bei erteiltem SEPA-Basismandat zieht die „Radio Group“ 4 Tage nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ein.
c.) Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht die „Radio Group“ einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden erleidet.
d.) Bei Zahlungsverzug ist die „Radio Group“ berechtigt, die Durchführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen oder zu stoppen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann.
e.) Bei Zahlungseingang auf ein Konto der „Radio Group“ innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Forderungen der „Radio Group“ gegen den jeweiligen Kunden beglichen sind.
f.) Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs von noch nicht ausgeführten Auftragsteilen zurücktreten. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich gegenüber der „Radio Group“ ausgeübt werden.
g.) Werbeagenturen, die in eigenem Namen handeln, erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten, eine Agenturvergütung (AE-Provision) in Höhe von 15% auf die Netto-Rechnungsbeträge. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der Werbungtreibende namentlich bekannt ist. Werbeagenturen sind verpflichtet, für die Bezahlung des Auftrags einzustehen und übernehmen das volle Risiko eines eventuellen Forderungsausfalls gegenüber dem Endkunden. Auf Nachfrage der „Radio Group“ ist ein schriftlicher Agenturnachweis (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) vorzulegen.
h.) Konzernrabatte werden gewährt, sofern der schriftliche Nachweis einer mehr als 50 %-igen Kapitalbeteiligung erfolgt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich realisierten Schaltvolumens verrechnet.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertragliche Vereinbarungen.
13. Sonstiges
a.) Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur schriftlich wirksam.
b.) Bei Verträgen mit Kaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
c.) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und der unwirksamen Regelung nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichen Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.
The Radio Group GmbH
Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern