Werbung

Unsere Sender sind die idealen Partner für Ihre Werbekampagnen.

Im vergangenen Jahr haben über 7.500 Kunden unsere Sender für erfolgreiche Werbekampagnen genutzt.

Die Kombination aus hohen Hörerreichweiten, kreativen Gestaltungsformen und nicht zuletzt der hohen Glaubwürdigkeit der Sender als bekannte lokale Medien machen den Erfolg von Werbung bei unseren Stadtradios aus.

The Radio Group bietet ihren Werbekunden einen umfassenden Service, beginnend mit einer professionellen Beratung, der Entwicklung kreativer Werbespots, der kostengünstigen Spotproduktion und einer effizienten und einfachen Abwicklung der Kampagne.

Wir entwickeln für Sie eine dem Medium angepasste Werbestrategie, von der inhaltlichen, textlichen und musikalischen Ausgestaltung der Spots bis hin zu maßgeschneiderten Sonderwerbeformen und Gewinnspielformaten.

Ansprechpartner

Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Bei uns steht One face to the Customer sowie die Effizienz Ihrer Werbekampagne im Vordergrund, egal ob Sie ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Veranstaltung bewerben wollen.

Sie entscheiden von wem Sie betreut werden wollen. Im Team sorgen wir für die notwenige Vernetzung mit den Social Media Kanälen sowie den Internetauftritten unserer Sender in Ihre Werbekampagne einzubinden.

Stephan Schwenk

Geschäftsführer

marketing@radiogroup.de

Eike Knall

Director Marketing & Sales
marketing@radiogroup.de

Corinna Sievert

Senior Sales Managerin
marketing@radiogroup.de

Wer nutzt welche Medien?

Radio hat täglich viele junge Nutzer
Werte in %
  • Radio
  • TV
  • Tageszeitung
  • Online

Wer hört wie lange Radio?

Tagesbegleiter No.1 mit über 4h täglicher Benutzung
Werte in Minuten
  • Radio
  • TV
  • Online
  • Tageszeitung
Quelle http://www.radiozentrale.de/studien-und-daten/themen-module/radiohoerer-im-fokus/
Letztes Update:  2020

Wo wird Radio gehört?

Viel Zeit für Kontakte am Arbeitsplatz und im Auto

Wer hört Radio?

Berufstätige gehören zur stärksten Nutzergruppe

Radio setzte keine Bilder vor - es entlockt sie den Hörern

Radiowerbung wirkt!

Nachweisbar mehr Umsatz durch den Einsatz von Radiospots!

Saleseffekt für Tchibo Non-Food im Analysezeitraum

+11,4% Mehrumsatz

Erfolgreich Radiowerbung einsetzen.

Wie plane ich erfolgreiche Radiokampagnen?

Die von der Marktforschung untersuchten Kampagnen liefern die Basis für Richtwerte, die im Zusammenspiel mit den konkreten Marketingzielen einer Kampagne gute Erfolgsergebnisse bieten:

  • Eine Kampagnenlaufzeit zwischen 4 bis 6 Wochen
  • Vier bis fünf Durchschnittskontakte (OTH) pro Woche
  • Hohe Penetration ist wichtiger  als absolute Reichweite

Auf dieser idealtypischen Basis generiert Radio im Optimalfall direkt und kurzfristig Kaufimpulse und erhöht den Abverkauf unmittelbar.

Sonderwerbeformen

The Radio Group bietet Ihnen alle Möglichkeiten kreativer Radio-Promotions.

Wir haben immer die richtige Lösung für ihre Werbekampagne parat. Unsere Produktpalette reicht von klassischer Spotwerbung über Infomercials zur Bewerbung erklärungsbedürftiger Produkte bis hin zu Multimediakampagnen unter Einbeziehung von Social Media Kanälen und Berichten oder Videos auf den Homepages unserer Sender.

Wir vereinen Produktion, Projekt- und Accountmanagement und kümmern uns um die rechtlich korrekte Implementierung in unsere Programme.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeiten von

  • klassischen Werbespots
  • Infomercials
  • Interviews mit Ihnen über Ihre Produkte und Dienstleistungen
  • Präsentationen von Programmteilen wie Wetter oder Verkehr
  • Entwicklung spezieller Programmteile wie z.B. das Reisewetter
  • Spezialsendungen (60 Minuten) zu unterschiedlichsten Themen
  • Gewinnspiele und Verlosungen
  • Webseiten-Einbindung
  • Einbindung sozialer Netzwerke
  • und vieles mehr

Mediadaten

Mehr Informationen zu unseren Sendern und Angeboten finden Sie in unseren Mediadaten.

Diese können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

a.) Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

b.) Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der „Radio Group“ über die Sendung von Werbespots bzw. die Platzierung eines Online-Werbemittels eines Werbungtreibenden auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste der „Radio Group“. Diese wird mit ihrem gesamten Inhalt Bestandteil des zu schließenden Vertrages.

c.) Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten von der „Radio Group“ gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Ausführliche Informationen finden Sie auch in der Datenschutzerklärung.

d.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der „Radio Group“ ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch die „Radio Group“ bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Auftraggebers.

a.) Angebote der „Radio Group“ erfolgen grundsätzlich freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine Bestellung aufzugeben. Der Vertrag kommt sodann mit Beauftragung durch den Auftraggeber per Email, Fax oder Brief an die „Radio Group“ und schriftlicher Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch die „Radio Group“ mittels Email, Fax oder Brief zustande, auch wenn die Platzierung der Werbung noch nicht festgelegt wurde (Auftragsbestätigung). Die Auftragsbestätigung enthält Angaben über den Auftraggeber, den Werbungtreibenden, das Buchungsvolumen, die Spotlänge sowie in der Regel die Werbestunde bzw. die Platzierung des Online-Werbemittels. Die Platzierung der Werbung wird im Einvernehmen mit dem Auftraggeber vorgenommen, ansonsten nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Konkurrenzausschluss kann in keinem Fall wirksam vereinbart werden. Verbundwerbung bedarf in jedem Einzelfall der Zustimmung durch die „Radio Group“.

b.) Produktions- und sonstige Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

c.) Sekundenkontingente, die in dem vereinbarten Vertragszeitraum (Rahmenvertrag) , längstens 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung, nicht vollständig oder nur teilweise vom Auftraggeber zur Ausstrahlung abgerufen wurden, für die die „Radio Group“  jedoch Sendezeiten vorrätig gehalten hat, werden nach Ablauf der 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung auf Basis der Vertragskonditionen zur Zahlung fällig. Etwaige, zu diesem Zeitpunkt offenstehende Werbekontingente müssen ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 4 Wochen vollständig zur Ausstrahlung gebracht werden. Sollte dies nach Aufforderung durch die „Radio Group“ nicht geschehen, verfallen diese Kontingente ohne weiteren Leistungsanspruch des Auftraggebers.

a.) Die vereinbarte Sendezeit wird nach Möglichkeit eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Werbestunde oder in bestimmter Reihenfolge innerhalb eines Werbeblockes nicht gegeben wird. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich verlangt und von der „Radio Group“ schriftlich bestätigt worden ist.

b.) Fällt ein Termin aus programmlichen Gründen, wegen technischer Störung, höherer Gewalt oder sonst vom Sender nicht zu vertretender Umstände aus, so wird die Werbesendung im Rahmen der programmlichen Möglichkeiten entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird unverzüglich darüber unterrichtet, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb derselben Werbestunde.

Mit der Auftragsbestätigung gemäß Ziffer 2 wird der Werbeauftrag als Festauftrag angenommen. Der Auftraggeber kann aber schriftlich bis zu 4 Wochen vor dem ersten Verbreitungstermin von dem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten oder Werbezeiträume verschieben. Danach ist eine Stornierung/ Verschiebung nur mit Zustimmung der „Radio Group“ zulässig.

Die „Radio Group“ behält sich das Recht vor, Werbeaufträge oder auch einzelne Werbemittel abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn ihr Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen verstößt oder im Sinne des § 7 Abs. 9 RStV aus politischen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen unzulässig ist. Die „Radio Group“ kann den Auftrag auch ablehnen, wenn die Verbreitung wegen der technischen Qualität des Werbemittels unzumutbar ist. Darüber hinaus kann die „Radio Group“ Werbeaufträge wie auch einzelne Werbemittel ablehnen, wenn die Ausführung des Auftrags ihren Interessen entgegensteht. Der Auftraggeber wird über die Entscheidung der Nichtverbreitung umgehend in Kenntnis gesetzt. Ist der abgelehnte Auftrag bereits bezahlt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der hierfür gezahlten Beträge. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

a.) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Werbemittel im Rundfunk bzw. Online erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte abgelöst hat und stellt die „Radio Group“ diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei.

b.) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbemittel, insbesondere in presse- , urheber- und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, allein.

c.) Der Auftraggeber stellt die „Radio Group“ von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Verbreitung des Werbemittels geltend gemacht werden, frei. Der Auftraggeber übernimmt ferner die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme sowie etwaige weitere durch die „Radio Group“ zu tragenden Verfahrenskosten, welche aus der Abwehr von Ansprüchen Dritter die aus der Verbreitung der Werbemittel resultieren.

a.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Werbemittel fristgerecht auf seine Gefahr zu liefern. Wenn Werbemittel nicht oder falsch zum Einsatz kommen, weil Werbemittel nicht, verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, ist der vereinbarte Preis an die „Radio Group“ zu vergüten.

b.) Dem Auftraggeber stehen in dem unter Ziffer 7. a.) bezeichneten Fall keine Ersatzansprüche zu.

c.) Die „Radio Group“ sichert zu, den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen zu benachrichtigen, wenn Werbemittel unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, Tonträgern und sonstigen Speichermedien endet für die „Radio Group“ mit der Umspielung der angelieferten Werbemittel auf „Radio Group“ eigenen Speichermedien. Sollte ein Werbemittel für einen Werbeauftrag mehr als ein Jahr nicht zum Einsatz kommen, ist die „Radio Group“ berechtigt, das Werbemittel zu löschen.

a.) Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und der „Radio Group“ etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

b.) Der Auftraggeber hat ferner die ihm durch die „Radio Group“ übermittelte Auftragsbestätigung (vgl. Ziffer 2.) unverzüglich nach Erhalt und unter Berücksichtigung des vorangegangenen Angebots des Auftraggebers auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen und der „Radio Group“ etwaige Beanstandungen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

c.) Bei nicht vertragsgemäßer Verbreitung, die den Zweck der Werbebotschaft erheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzleistung. Kann mit einer Ersatzleistung der Zweck der Werbebotschaft nicht mehr erreicht werden, so wird dem Auftraggeber, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, der Wert dieser Werbesendung, -bzw. Online-Platzierung gutgeschrieben. Eine nicht vertragsgemäße Ausstrahlung liegt z.B. vor, wenn mehr als 10% der technischen Reichweite, nicht erreicht wurde oder eine Ausstrahlung in verminderter Qualität erfolgte.

d.) Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

e.) Gewährleistungsrechte verjähren nach 12 Monaten.

a.) Die „Radio Group“ haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der „Radio Group“, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b.) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt

a.) Die Berechnung von Werbeaufträgen erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.

b.) Werbeaufträge werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Sofern zwischen Rechnungslegung und dem Tag der ersten Verbreitung ein Zeitraum von weniger als 14 Tagen verbleibt, so sind die Forderungen drei Tage vor der ersten Verbreitung des Werbemittels zur Zahlung fällig. Bei erteiltem SEPA-Basismandat zieht die „Radio Group“ 4 Tage nach Rechnungsdatum den fälligen Betrag ein.

c.) Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern nicht die „Radio Group“ einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden erleidet.

d.) Bei Zahlungsverzug ist die „Radio Group“ berechtigt, die Durchführung des Auftrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen oder zu stoppen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann.

e.) Bei Zahlungseingang auf ein Konto der „Radio Group“ innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Forderungen der „Radio Group“ gegen den jeweiligen Kunden beglichen sind.

f.) Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Für vereinbarte und bestätigte Werbeaufträge kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs von noch nicht ausgeführten Auftragsteilen zurücktreten. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich gegenüber der „Radio Group“ ausgeübt werden.

g.) Werbeagenturen, die in eigenem Namen handeln, erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten, eine Agenturvergütung (AE-Provision) in Höhe von 15% auf die Netto-Rechnungsbeträge. Aufträge von Werbeagenturen werden nur angenommen, wenn der Werbungtreibende namentlich bekannt ist. Werbeagenturen sind verpflichtet, für die Bezahlung des Auftrags einzustehen und übernehmen das volle Risiko eines eventuellen Forderungsausfalls gegenüber dem Endkunden. Auf Nachfrage der „Radio Group“ ist ein schriftlicher Agenturnachweis (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) vorzulegen.

h.) Konzernrabatte werden gewährt, sofern der schriftliche Nachweis einer mehr als 50 %-igen Kapitalbeteiligung erfolgt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich realisierten Schaltvolumens verrechnet.

Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertragliche Vereinbarungen.

a.) Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur schriftlich wirksam.

b.) Bei Verträgen mit Kaufleuten, Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.

c.) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und der unwirksamen Regelung nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichen Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.

 

The Radio Group GmbH
Am Altenhof 11-13
67655 Kaiserslautern

Kaiserslautern, November 2018